Neue Bestimmungen für Wiener Hochhäuser

Die Stadt Wien hat den Stadtentwicklungsplan neu überarbeitet (STEP 2025) und an die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen angepasst, darunter auch das Hochhauskonzept. Dieses beinhaltet Strategien zur Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten.

Dabei wurde nun dem Wind bzw. dessen Wirkung auf die Freiflächen (Plätze, Eingangsbereiche, Durchgänge, Balkone etc.) eine höhere Bedeutung beigemessen: Die Windwirkung muss nun bei allen Häusern ab 35m Höhe nachgewiesen werden – und zwar frühzeitig in der Konzept-Phase. Diese Verfahrensphase ist die zweite nach der Idee-Phase und kommt noch vor der Entwurfs- und Realisierungsphase des Hochhauses. Der Nachweis über die Windwirkung ist Teil des qualitätssichernden Verfahrens und wird durch die Stadtplanung formal beschlossen.

Diese frühzeitige Berücksichtigung der Windwirkung hat den großen Vorteil, dass die Pläne gemeinsam in einem interaktiven Prozess angepasst werden können – sollte eine erste Analyse der Windsituation ergeben, dass durch das neue Gebäude unangenehme Windverhältnisse auf den Freiflächen rund um das Hochhaus zu erwarten sind.

Sobald der Entwurf fertig gestellt ist, wird die Windwirkung durch eine Windkomfortstudie geprüft. Sollten die Ergebnisse negativ sein, sind Maßnahmen zur Reduzierung von Nachteilen für das Projekt und das Umfeld darzulegen. Gibt es einen Wettbewerb, dann wird auch die Windwirkung der verschiedenen Entwürfe zur Beurteilung der Objektqualität herangezogen.

Simon Tschannett, Geschäftsführer von Weatherpark, sieht für alle Seiten große Vorteile in dem neuen Hochhauskonzept: „Durch die Bestimmungen wird die Qualität der Hochhäuser in Wien weiter steigen. Die Bewohner und Benutzer werden nicht mehr durch unangenehme Windverhältnisse belästigt, wodurch sie sich wohl fühlen und die Akzeptanz des neuen Gebäudes steigt. Die Eigentümer wiederum profitieren von der besseren Verwertbarkeit der Immobilie.“

Links zur Stadt Wien:

Weatherpark